Europäische Kommission fordert Regelungen für In-App-Käufe: Google reagiert, Apple bisher nicht

Written By Kom Limpulnam on Minggu, 20 Juli 2014 | 23.12

Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden hatten sich im letzten Jahr zusammengesetzt, um Lösungen zu In-App-Käufe bei Titeln zu erarbeiten, die von den Herstellern als Free-to-play bezeichnet bzw. beworben werden, aber oftmals reichhalte kostenpflichtige Inhalte und penedrante Kauf-Aufforderungen enthalten. Zahlreiche Nutzer in der EU hatten sich über derartige Praktiken beschwert. Das gemeinsame Positionspapier mit konkreten Forderungen, auf das sich nationale Verbraucherschutzbehörden im Rahmen des Verbraucherschutz-Netzes (CPC) verständigt hatten, wurde im Dezember 2013 an Apple, Google und die Interactive Software Federation of Europe (ISFE) übermittelt. In der Zwischenzeit hat Google zahlreiche Änderungen basierend auf den Forderungen beschlossen, die bis Ende September 2014 umgesetzt sein sollen. Apple hat bislang keine festen Zusagen gemacht und auch keinen Zeitplan bekannt gegeben.

Folgende Forderungen standen im Positionspapier:

  • Bei Spielen, die als "free" bzw. "kostenlos" beworben werden, darf es keine Irreführung der Verbraucher hinsichtlich der wahren Kosten geben.
  • Die Spiele dürfen Kinder nicht direkt dazu auffordern, Produkte zu kaufen oder Erwachsene zu überreden, die Produkte für sie zu kaufen.
  • Die Verbraucher müssen über die Zahlungsmodalitäten angemessen informiert und Geldbeträge dürfen nicht per Voreinstellung ohne ausdrückliches Einverständnis des Verbrauchers abgebucht werden.
  • Die Händler müssen eine E-Mail-Adresse angeben, die die Verbraucher für Fragen oder Beschwerden nutzen können.

In der Pressemitteilung der Europäischen Kommission heißt es: "Google hat inzwischen zahlreiche Änderungen beschlossen, die bis Ende September 2014 umgesetzt sein sollen: völliger Verzicht auf die Verwendung des Wortes 'free' oder 'kostenlos', wenn die Spiele In-App-Käufe umfassen; Formulierung gezielter Leitlinien für die App-Entwickler , um 'direkte Aufforderungen an Kinder' im Sinne des EU-Rechts auszuschließen; befristete Maßnahmen als Beitrag zur Kontrolle der Einhaltung von EU-Verbraucherschutzvorschriften. Google hat außerdem seine Standardvoreinstellungen so angepasst, dass die Bezahlung vor jedem In-App-Kauf durch den Verbraucher genehmigt werden muss, sofern der Verbraucher diese Einstellungen nicht von sich aus verändert."

"Apple will sich mit den Kritikpunkten, insbesondere im Zusammenhang mit der Zahlungsermächtigung, befassen, hat aber bisher leider keine konkreten und umgehenden Lösungsvorschläge vorgelegt. Auch gibt es für die Umsetzung dieser eventuellen Änderungen bislang keine festen Zusagen und keinen Zeitplan. Die CPC-Behörden werden die Gespräche mit Apple fortsetzen, damit das Unternehmen detaillierte Angaben zu den geforderten Veränderungen macht und seine Geschäftspraktiken an dem gemeinsamen Positionspapier orientiert."

"Es ist die erste Durchsetzungsmaßnahme dieser Art, bei der sich die Europäische Kommission und die nationalen Behörden zusammengetan haben. Ich freue mich, dass dies zu greifbaren Ergebnissen führt. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist das von großer Bedeutung. Vor allem Kinder müssen besser geschützt werden, wenn sie online spielen. Die Maßnahme liefert zudem wertvolle Erkenntnisse für die laufenden Überlegungen darüber, wie sich die Durchsetzung von Verbraucherrechten in der Europäischen Union am effizientesten organisieren lässt. Die Aktion hat gezeigt, dass sich Zusammenarbeit lohnt und zu einem besseren Verbraucherschutz in allen Mitgliedstaaten beiträgt", sagte der für Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissar Neven Mimica.

Vizepräsidentin Neelie Kroes, zuständig für die Digitale Agenda, fügte hinzu: "Die Kommission unterstützt Innovationen im Bereich der Apps. In-App-Verkäufe sind ein legitimes Geschäftsmodell, doch müssen die Anbieter, wenn sie diese neuen Geschäftsideen entwickeln, das EU-Recht verstehen und beachten."


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