Special: Die Rechtslage bezüglich LetsPlay-Videos

Written By Kom Limpulnam on Senin, 16 September 2013 | 23.12

Immer wieder bekommen Betreiber eines YouTube-Kanals unerfreuliche Mails, in denen steht, dass ein Urheberrecht verletzt wurde. Gerade LetsPlayer betreten  in Deutschland ein Minenfeld, das nur aufgrund eines Paradigmenwechsels der Publisher nicht gezündet wird. Wie sieht die Rechtslage aus?

LetsPlays sind illegal
Bekannte LetsPlayer wie Gronkh oder Commander Krieger besitzen die Einwilligung der Entwickler.

Bekannte LetsPlayer wie Gronkh oder Commander Krieger besitzen meist die Einwilligung der Entwickler.

Das deutsche Recht spricht ganz klare Worte: Die kreative Entwicklungsarbeit an einem Spiel ist unabhängig seiner AGBs urheberrechtlich geschützt. Spielfiguren, Spielaufbau und Landschaften sind voll und ganz  geistiges Eigentum der Hersteller oder gar der Publisher, sofern der Hersteller alle Rechte an den Publisher abgetreten hat. Jeder Hersteller könnte nach aktueller Rechtslage den LetsPlayern, die dessen geistiges Eigentum benutzt haben, eine Unterlassungsklage oder mit der Argumentation der Umsatzschädigung gar eine kostspielige Schadensersatzklage anhängen, die vor dem Richter mit großer Wahrscheinlichkeit auch wirksam werden würde. Gerichtlich wurde hier noch nichts ausgefochten, allerdings gäbe es hier eine juristische Handhabe: Denn der Verklagte hat ohne Einwilligung des Urhebers geschützte Spielszenen auf eine öffentlich zugängliche Plattform gestellt und diese in der Regel auch noch monetarisiert, sprich zu Geld gemacht. Oder kurz: Die Industrie könnte den LetsPlayern den Stecker ziehen. Sobald auch nur ein Entwickler, wie zum Beispiel Crystal Dynamics, bei YouTube Einspruch erheben würde, wären etliche Kanäle mit nur einem Knopfdruck vom Netz abgetrennt. Ein LetsPlay besteht aus etlichen Teilen und nur drei urheberrechtliche Verstöße (Copyright Strikes), in diesem Fall drei Tomb-Raider-Videos, führen bei YouTube zur Schließung des gesamten Kanals. Zwar besitzt der LetsPlayer auch ein Urheberrecht auf die Wortwahl seiner Kommentare, allerdings lässt sich das nicht ansatzweise mit dem Urheberrecht der Hersteller vereinbaren. Hier muss auch nicht einmal das Argument geltend gemacht werden, dass primär das Spiel im Vordergrund steht: Selbst ein geschütztes Musikstück, dessen Rechte nur für das Spiel übertragen worden sind, aber nicht für dessen weitere Verbreitung über Zweitkanäle, führt zu einem Konflikt. Dabei ist es unerheblich, ob über diesem Musikstück ein endloser Wortschwall eines LetsPlayers liegt.

Die Duldung der Publisher

Video: Derartige Szenen eines Spieleinstiegs beruhen auf der Einwilligung des Publishers.

Die üblichen Protestbekundungen der LetsPlayer beruhen meist auf zwei Säulen: Man betreibe ja kostenlose Werbung für das Spiel und pocht im gleichen Atemzug auf die freie Meinungsäußerung. Der Stand der Dinge ist folgender: Publisher und Hersteller tolerieren im Großen und Ganzen LetsPlay-Aufnahmen.  Microsoft hat diesbezüglich sogar öffentliche Richtlinien ins Netz gestellt,  die lediglich die Monetarisierung der Videos untersagen und Einschränkungen bezüglich der Musik machen. Auch Electronic Arts und Ubisoft haben die Tolerierung öffentlich zugegeben, sofern mit einem journalistischen Mindestmaß herangegangen wird.  Nintendo hat zwar von dem Recht Gebrauch gemacht, über die Werbeschaltungen vor den LetsPlay-Videos zu bestimmen und so vielen YouTubern die Einnahmen gekürzt, gleichzeitig  darf man aber weiterhin Videos ohne Einschränkungen produzieren. Gerade nach den Massenabmahnungen der Musikindustrie und dessen Rufschädigung liegt es der Spielebranche derzeit fern den LetsPlay-Trend in etlichen Gerichtsverfahren zu ersticken. Offensichtlich sehen die Verantwortlichen in den Videos primär eine weitere Möglichkeit, ihre Marken bei jenen Spielern im Gedächtnis zu verankern, die sich unter Umständen das Spiel nicht leisten können oder wollen. Alleine durch das Älterwerden der LetsPlayer-Zuschauer wächst hier die nächste Käuferschicht heran.  Angesichts dieser Argumentation würden LetsPlays langfristig den Umsatz eher steigern als schädigen. Sollte eine Marktforschungsanalyse zu einem anderen Punkt kommen, dürfte es spannend sein, mit welcher Argumentation man zukünftig die vorherige Duldung  widerruft. Hier greifen dann die Mechaniken des Gewohnheitsrechts: Dieses ist dann gegeben, wenn eine andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind, lange Zeit praktiziert wurde. Dennoch würde die Urheberrechtsverletzung ein erheblich größeres Gewicht in Justitias Waagschale legen. Bis dahin bleibt man hier in einer Zone, die keinen Präzedenzfall kennt und dessen Status die Duldung einer Illegalität ist.

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